Fall dieses Urteils war Stundensatz 40 €. Was höher war als Brutto eines
vergleichbaren Festangestellten, daher keine Scheinselbständigkeit.
/status/856072194002169856
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Fall dieses Urteils war Stundensatz 40 €. Was höher war als Brutto eines
vergleichbaren Festangestellten, daher keine Scheinselbständigkeit.
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